DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Widerspruchsrecht
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).
Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.
Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.
Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.
Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Agenturdienstleistungen
Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden im Rahmen unserer vertraglichen Leistungen zu denen konzeptionelle und strategische Beratung, Kampagnenplanung, Software- und Designentwicklung/-beratung oder Pflege, Umsetzung von Kampagnen und Prozessen/ Handling, Serveradministration, Datenanalyse/ Beratungsleistungen und Schulungsleistungen gehören.
Hierbei verarbeiten wir Bestandsdaten (z.B., Kundenstammdaten, wie Namen oder Adressen), Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos), Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit), Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie), Nutzungs- und Metadaten (z.B. im Rahmen der Auswertung und Erfolgsmessung von Marketingmaßnahmen). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten Verarbeitung sind. Zu den Betroffenen gehören unsere Kunden, Interessenten sowie deren Kunden, Nutzer, Websitebesucher oder Mitarbeiter sowie Dritte. Der Zweck der Verarbeitung besteht in der Erbringung von Vertragsleistungen, Abrechnung und unserem Kundenservice. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vertragliche Leistungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Analyse, Statistik, Optimierung, Sicherheitsmaßnahmen). Wir verarbeiten Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe hin. Eine Offenlegung an Externe erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Auftrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten handeln wir entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO und verarbeiten die Daten zu keinen anderen, als den auftragsgemäßen Zwecken.
Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten. die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (6 J, gem. § 257 Abs. 1 HGB, 10 J, gem. § 147 Abs. 1 AO). Im Fall von Daten, die uns gegenüber im Rahmen eines Auftrags durch den Auftraggeber offengelegt wurden, löschen wir die Daten entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.
Administration, Finanzbuchhaltung,
Büroorganisation, Kontaktverwaltung
Wir verarbeiten Daten im Rahmen von Verwaltungsaufgaben sowie Organisation unseres Betriebs, Finanzbuchhaltung und Befolgung der gesetzlichen Pflichten, wie z.B. der Archivierung. Hierbei verarbeiten wir dieselben Daten, die wir im Rahmen der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen verarbeiten. Die Verarbeitungsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Von der Verarbeitung sind Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und Websitebesucher betroffen. Der Zweck und unser Interesse an der Verarbeitung liegt in der Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Archivierung von Daten, also Aufgaben die der Aufrechterhaltung unserer Geschäftstätigkeiten, Wahrnehmung unserer Aufgaben und Erbringung unserer Leistungen dienen. Die Löschung der Daten im Hinblick auf vertragliche Leistungen und die vertragliche Kommunikation entspricht den, bei diesen Verarbeitungstätigkeiten genannten Angaben.
Wir offenbaren oder übermitteln hierbei Daten an die Finanzverwaltung, Berater, wie z.B., Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleister.
Ferner speichern wir auf Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Interessen Angaben zu Lieferanten, Veranstaltern und sonstigen Geschäftspartnern, z.B. zwecks späterer Kontaktaufnahme. Diese mehrheitlich unternehmensbezogenen Daten, speichern wir grundsätzlich dauerhaft.
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von
RA Dr. Thomas Schwenke
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- bis 12 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % des vereinbarten Endpreises.
- bis 8 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Endpreises.
- bis 4 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Endpreises.
- ab 4 Kalenderwochen bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Endpreises, danach 100 % des vereinbarten Endpreises.
7. Gewährleistung 7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften über den Werkvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Falle der mietweisen Überlassung nach den mietvertraglichen Regelungen, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der step one bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen.
7.3 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der step one die Feststellung der Mängel unzumutbar erschwert.
7.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit des Materials, soweit die Gebrauchs-tauglichkeit im Übrigen nicht entfällt.
7.5 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber - vorbehaltlich der Regelung in 7.6 - nur Nachbesserung in Form der Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der step one, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.
7.6 Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung – was bei zwei fehlgeschlagenen Versuchen wegen desselben Mangels angenommen wird – kann der Auftraggeber weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. 7.7 Die step one kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8. Haftung, Haftung für Fremdbetriebe, Material des Auftraggebers
8.1 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der step one nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. 8.2 Soweit die Verwahrung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, haftet die step one nicht für eingebrachte Gegenstände, Ausstellungsgüter, Waren oder Wertgegenstände des Auftraggebers, soweit die step one nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat. 8.3 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug oder Pflichtverletzung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der step one verursacht wurde und, soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der step one. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
9. Miete: Besondere Pflichten des Auftraggebers sowie Haftung bei Miete
9.1 Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden sofort anzuzeigen. Die Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Mietsachen werden nur für den vereinbarten Zweck und nur für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt.
9.2 Die Mietsachen sind vom Auftraggeber bei Übergabe auf den ordnungsgemäßen Zustand, die Verkehrssicherheit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Mietgegenstände werden in vorgereinigtem Zustand auf der Messe angeliefert und aufgebaut. Nach Messeschluss sind die Mietgegenstände einschließlich der enthaltenen Ausstattung wieder in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Kosten für die Reinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung von wiederverwendbaren Mietgegenständen werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Wandelemente, die durch aufhängen von Bildern, Exponaten, etc. mit Schrauben, Nägeln, etc. beschädigt wurden, bzw. die durch Aufkleben von nicht rückstandsfrei entfernbaren Folien (z.B. doppelseitiges Klebeband, bzw. Spiegelband) nicht mehr verwendbar sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für sonstige Mietgegenstände, die beschädigt wurden. 9.3 Der Auftraggeber haftet der step one für alle ihm leih- und mietweise überlassenen Gegenstände einschließlich des Ausstellungsstandes insgesamt in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei reparablen Beschädigungen) bzw. in Höhe des Neuanschaffungswertes (bei Zerstörung und Verlust). Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Miete oder Nutzungsersatz bleiben unberührt.
9.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietmessestand sowie die sonstigen Mietgegenstände während der Mietzeit gegen alle einschlägigen Risiken wie z.B. Verlust und Beschädigung auf eigene Kosten zu sichern. Vorbehaltlich einer abweichenden Absprache sind die dem Auftraggeber von step one mietweise überlassenen Gegenstände sowie der Mietmessestand von ihm insbesondere ab Übergabe des Messestandes bis 5 Stunden nach offiziellem Messeende im Rahmen einer Ausstellungsversicherung angemessen gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
10. Schutzrechte 10.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der step one bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr - auch im Namen des Auftraggebers - beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der step one. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die step one oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
10.2 Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der step one nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der step one zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme, Muster, offene Dateien und Grafiken, die von der step one oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der step one, auch wenn sie dem Auftraggeber berechnet werden. 10.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die step one ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die step one von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und - soweit verlangt - Vorschusszahlungen zu leisten. 10.4 Die step one ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. 11. Aufbewahrung von Unterlagen Die step one bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten ab Veranstaltungsdatum auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Datenträger, Dias usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, Sicherungs-Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Aufttraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt die step one keine Haftung. 12. Zahlungsbedingungen 12.1 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. 12.2 Darüber hinaus ist die step one berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen. 12.3 Die step one ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 12.4 Die step one ist im Falle des Zahlungsverzugs nach Fristsetzung weiter berechtigt bei Mietmesseständen in Folge wichtiger Gründe das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und dem Mieter die weitere Nutzung zu untersagen. Des Weiteren behält sich die step one die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts vor.
13. Aufrechnung und Abtretung
13.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Das gilt nicht soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.
13.2 Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der step one übertragbar.
14. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung-oder Abnahme befreit. Der Auftraggeber kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und step one erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag vollständig erfüllen zu können. Step one ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann.
Wird aufgrund der vorgenannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesen Fällen des Rücktritts wegen Fällen höherer Gewalt kann step one die bis dahin angefallenen und nicht stornierbaren Kosten (auch Reisekosten, Übernachtung usw.), die bereits erbrachten Leistungen und die gegenüber Nachunternehmern zu leistenden notwendigen und nicht stornierbaren Zahlungen ersetzt bzw. vergütet verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
15. Verbraucherschlichtung
a. Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf-und Dienstleistungsverträgen, die online geschlossen wurden. Sie können die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr
b. step one beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand 16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Quickborn, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist. 16.2 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

