DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher
step one GmbH
Albert-Einstein-Ring 6
25451 Quickborn
Deutschland

E-Mailadresse: info@stepone-hamburg.de
Geschäftsführer: Gerd Wutzler
Link zum Impressum: www.stepone-hamburg.de/impressum/
Kontakt Datenschutzbeauftragte: 
datenschutz@stepone-hamburg.de

Arten der verarbeiteten Daten 
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen 
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung 
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten 
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.  

Maßgebliche Rechtsgrundlagen 
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen 
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer 
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen 
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.


Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. 


Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. 


Widerspruchsrecht 

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. 


Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite 
http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.


Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.


Agenturdienstleistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden im Rahmen unserer vertraglichen Leistungen zu denen konzeptionelle und strategische Beratung, Kampagnenplanung, Software- und Designentwicklung/-beratung oder Pflege, Umsetzung von Kampagnen und Prozessen/ Handling, Serveradministration, Datenanalyse/ Beratungsleistungen und Schulungsleistungen gehören.

Hierbei verarbeiten wir Bestandsdaten (z.B., Kundenstammdaten, wie Namen oder Adressen), Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos), Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit), Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie), Nutzungs- und Metadaten (z.B. im Rahmen der Auswertung und Erfolgsmessung von Marketingmaßnahmen). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten Verarbeitung sind. Zu den Betroffenen gehören unsere Kunden, Interessenten sowie deren Kunden, Nutzer, Websitebesucher oder Mitarbeiter sowie Dritte. Der Zweck der Verarbeitung besteht in der Erbringung von Vertragsleistungen, Abrechnung und unserem Kundenservice. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vertragliche Leistungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Analyse, Statistik, Optimierung, Sicherheitsmaßnahmen). Wir verarbeiten Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe hin. Eine Offenlegung an Externe erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Auftrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten handeln wir entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO und verarbeiten die Daten zu keinen anderen, als den auftragsgemäßen Zwecken.

Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten. die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (6 J, gem. § 257 Abs. 1 HGB, 10 J, gem. § 147 Abs. 1 AO). Im Fall von Daten, die uns gegenüber im Rahmen eines Auftrags durch den Auftraggeber offengelegt wurden, löschen wir die Daten entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.


Administration, Finanzbuchhaltung,
Büroorganisation, Kontaktverwaltung

Wir verarbeiten Daten im Rahmen von Verwaltungsaufgaben sowie Organisation unseres Betriebs, Finanzbuchhaltung und Befolgung der gesetzlichen Pflichten, wie z.B. der Archivierung. Hierbei verarbeiten wir dieselben Daten, die wir im Rahmen der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen verarbeiten. Die Verarbeitungsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Von der Verarbeitung sind Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und Websitebesucher betroffen. Der Zweck und unser Interesse an der Verarbeitung liegt in der Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Archivierung von Daten, also Aufgaben die der Aufrechterhaltung unserer Geschäftstätigkeiten, Wahrnehmung unserer Aufgaben und Erbringung unserer Leistungen dienen. Die Löschung der Daten im Hinblick auf vertragliche Leistungen und die vertragliche Kommunikation entspricht den, bei diesen Verarbeitungstätigkeiten genannten Angaben.

Wir offenbaren oder übermitteln hierbei Daten an die Finanzverwaltung, Berater, wie z.B., Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleister.


Ferner speichern wir auf Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Interessen Angaben zu Lieferanten, Veranstaltern und sonstigen Geschäftspartnern, z.B. zwecks späterer Kontaktaufnahme. Diese mehrheitlich unternehmensbezogenen Daten, speichern wir grundsätzlich dauerhaft.


Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von
RA Dr. Thomas Schwenke


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 2025 
1. Allgemeines 1.1 Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der step one sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der step one GmbH (nachfolgend „step one“) erfolgen ausschließlich aufgrund die ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die step one mit seinen Vertragspartnern und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die von step one angebotenen Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend auch „Projekt“ oder „Projekte“/ „Veranstaltung“ oder „Veranstaltungen“) schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2. Vertragsabschluss  2.1 step one übersendet dem Auftraggeber, auf Anfrage, ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. 2.2 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die step one für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. 
3. Preise 3.1 Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Preiskalkulationen, die im Hinblick auf einen Mehrfach- bzw. Mehrjahreseinsatz Preisnachlässe enthalten, wenn derartige Preisnachlässe im Angebot kenntlich gemacht worden sind. 
3.2 Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben. 
Alle Preise geltend ab Firmensitz der step one ausschließlich Verpackung, Transportkosten und Zoll, es sei denn, diese sind ausdrücklich im Angebot enthalten.
3.3 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der step one sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt, soweit eine Änderung der Ausführung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Die Höhe der zusätzlich anfallenden Vergütung bestimmt sich nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. 
3.4 Bei einer etwaigen unvorhersehbaren Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Herstellungs- und Transportkosten von 5 % oder mehr gegenüber den Angebotspreisen, die frühestens 4 Monate nach Vertragsschluss auftreten, ist step one berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Maßgebender Zeitpunkt für die Preisberechnung ist dann der Zeitpunkt des Beginns der Ausführungsarbeiten. Der Auftraggeber kann jedoch vom Vertrag zurücktreten, wenn der bei Beginn der Ausführungen geforderte Preis für den Vertragsgegenstand mehr als 5 % über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt. step one hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die step one im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. 3.5 Messeplatzkosten wie Voll- und Leergut-Einlagerungen, Stapler, Scherenbühnen, Entsorgung und Abfall, Recycling vor Ort, Stockwerklieferungen sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nicht im Angebot enthalten und werden direkt oder nach effektiven Belegen zzgl. 10 % Bearbeitungsgebühr abgerechnet. 
3.6 Die Standreinigung während der Messe- oder Veranstaltungslaufzeit ist Sache des Auftraggebers.
4. Transport / Verpackung / Fristen / Versicherung 
4.1 Der Versand von Materialien erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die step one den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellsten Weg. Sollen Exponate des Auftraggebers 
(mit-)befördert werden, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. 4.2 Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers ist step one berechtigt – aber nicht verpflichtet - eine Transportversicherung für die Materialien abzuschließen, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Dies gilt auch, wenn Kundenexponate bzw. kundeneigene Materialien des Auftraggebers transportiert werden. Es obliegt dem Auftraggeber, seine Exponate und Materialien ab Verlassen des Hofes während der Auf-/Abbauzeit sowie während der Ausstellung gegen Schäden und Verluste zu versichern, es sei denn es wurde im Vertrag ausdrücklich schriftlich eine abweichende Regelung getroffen, wonach step one auf Kosten des Auftraggebers eine entsprechende Versicherung abschließen soll. In Bezug auf einen Mietmessestand und weitere Mietgegenstände gilt für die Versicherung die Regelung in Ziffer 9.4. dieser Geschäftsbedingungen. 
4.3 Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der step one erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der step one genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers. Für die Dauer der Veranstaltung müssen vom Auftraggeber gestellte und bereits bei step one eingelagerte Exponate, Kundenmaterialien, sowie die Medientechnik separat vom Auftraggeber versichert werden. Dasselbe gilt, soweit der Auftraggeber eigene Exponate bei der Veranstaltung einbringt. Eine gewünschte Bewachung muss vom Auftraggeber kostenpflichtig zusätzlich beauftragt werden. 
4.4 Die Einlagerung von Grafiken erfolgt wie demontiert, ohne Sichtkontrolle. Material- und Farbhersteller übernehmen keinerlei Garantien für konstante Qualität für die Zeit der Lagerung. Daher kann step one ebenfalls die Wiedereinsetzbarkeit nach der Lagerdauer nicht mit Sicherheit gewährleisten. 4.5 Der von der step one unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers. 
4.6 Die Einhaltung der Termin- und Leistungsverpflichtung durch die step one setzt voraus, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Zahlungs-verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.
5. Abnahme / Gefahrübergang 5.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung der step one zu dem von ihr genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. 5.2 Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen sowie Standübergaben. Dies gilt nicht für Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Auftraggeber als fertiggestellt und abnahmefähig gelten. 5.3 Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme. 
5.4 Kann die Leistung der step one aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Auftraggeber über. 
Die Leistung der step one gilt dann als erfüllt. 
6. Stornierung / Rücktritt durch den Auftraggeber 6.1 Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Veranstaltung durch Erklärung in Textform gegenüber step one vom Auftrag zurücktreten (Stornierung). 6.2 Ersatzpflicht bei Rücktritt / Entgangener Gewinn Bei Rücktritt durch den Auftraggeber – ohne dass step one hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat - kann step one angemessenen Ersatz für die getroffenen Leistungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seine Aufwendungen verlangen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die step one im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat, einschließlich etwaiger an Dritte zu zahlender Stornogebühren. In Bezug auf den entgangenen Gewinn für den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung steht step one in der Regel 5 % der hierauf entfallenden Vergütung zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass tatsächlich nur ein geringerer Betrag entgangen ist. Umgekehrt bleibt step one der Nachweis, dass step one ein höherer entgangener Betrag zusteht, unbenommen
6.3 Nachberechnung von Preisnachlässen für den Mehrfacheinsatz Ist mit dem Auftraggeber eine Leistung über mehrere Vertragsjahre oder ein Mehrfacheinsatz vereinbart, ist step one bei einem Rücktritt des Auftraggebers – ohne dass step one hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat - vor der letzten vertragsgemäß noch durchzuführenden Veranstaltung – soweit nicht abweichend vereinbart - ferner berechtigt für erbrachte Leistungen, für die step one im Vertrauen auf einen Mehrfach- bzw. Mehrjahreseinsatz im Angebot gekennzeichnete Preisnachlässe gewährt hat, diese Nachlässe vollumfänglich nachzuberechnen und dem Auftraggeber als Teil der Ersatzforderung in Rechnung zu stellen. Berechnungsgrundlage für den entgangenen Gewinn gemäß Ziffer 6.2 ist in diesem Fall die Vergütung ohne die gewährten Nachlässe. 6.4 Pauschalierter Ersatz 
An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für 
den Rücktritt, kann step one nach ihrer Wahl unter Berück-sichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschalisierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen dann:
  • bis 12 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % des vereinbarten Endpreises.
  • bis 8 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Endpreises.
  • bis 4 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Endpreises.
  • ab 4 Kalenderwochen bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Endpreises, danach 100 % des vereinbarten Endpreises.
Berechnungsgrundlage ist die mit dem Auftraggeber ver-einbarte Vergütung zzgl. Umsatz-Steuer abzüglich der ersparten Aufwendungen (wie z.B. Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc.). Dem Auftraggeber bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von step one in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.  6.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig oder gröblich verletzt hat und insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Aufforderung nicht ordnungsgemäß nachkommt.

7. Gewährleistung 7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften über den Werkvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Falle der mietweisen Überlassung nach den mietvertraglichen Regelungen, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der step one bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. 7.3 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der step one die Feststellung der Mängel unzumutbar erschwert.
7.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit des Materials, soweit die Gebrauchs-tauglichkeit im Übrigen nicht entfällt. 7.5 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber - vorbehaltlich der Regelung in 7.6 - nur Nachbesserung in Form der Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der step one, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht. 7.6 Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung – was bei zwei fehlgeschlagenen Versuchen wegen desselben Mangels angenommen wird – kann der Auftraggeber weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. 7.7 Die step one kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 8. Haftung, Haftung für Fremdbetriebe, Material des Auftraggebers 8.1 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der step one nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. 8.2 Soweit die Verwahrung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, haftet die step one nicht für eingebrachte Gegenstände, Ausstellungsgüter, Waren oder Wertgegenstände des Auftraggebers, soweit die step one nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat. 8.3 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug oder Pflichtverletzung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der step one verursacht wurde und, soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der step one. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
9. Miete: Besondere Pflichten des Auftraggebers sowie Haftung bei Miete 9.1 Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden sofort anzuzeigen. Die Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Mietsachen werden nur für den vereinbarten Zweck und nur für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. 9.2 Die Mietsachen sind vom Auftraggeber bei Übergabe auf den ordnungsgemäßen Zustand, die Verkehrssicherheit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Mietgegenstände werden in vorgereinigtem Zustand auf der Messe angeliefert und aufgebaut. Nach Messeschluss sind die Mietgegenstände einschließlich der enthaltenen Ausstattung wieder in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Kosten für die Reinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung von wiederverwendbaren Mietgegenständen werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Wandelemente, die durch aufhängen von Bildern, Exponaten, etc. mit Schrauben, Nägeln, etc. beschädigt wurden, bzw. die durch Aufkleben von nicht rückstandsfrei entfernbaren Folien (z.B. doppelseitiges Klebeband, bzw. Spiegelband) nicht mehr verwendbar sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für sonstige Mietgegenstände, die beschädigt wurden. 9.3 Der Auftraggeber haftet der step one für alle ihm leih- und mietweise überlassenen Gegenstände einschließlich des Ausstellungsstandes insgesamt in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei reparablen Beschädigungen) bzw. in Höhe des Neuanschaffungswertes (bei Zerstörung und Verlust). Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Miete oder Nutzungsersatz bleiben unberührt. 

9.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietmessestand sowie die sonstigen Mietgegenstände während der Mietzeit gegen alle einschlägigen Risiken wie z.B. Verlust und Beschädigung auf eigene Kosten zu sichern. Vorbehaltlich einer abweichenden Absprache sind die dem Auftraggeber von step one mietweise überlassenen Gegenstände sowie der Mietmessestand von ihm insbesondere ab Übergabe des Messestandes bis 5 Stunden nach offiziellem Messeende im Rahmen einer Ausstellungsversicherung angemessen gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.

10. Schutzrechte 10.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der step one bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr - auch im Namen des Auftraggebers - beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der step one. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die step one oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.

10.2 Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der step one nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der step one zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme, Muster, offene Dateien und Grafiken, die von der step one oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der step one, auch wenn sie dem Auftraggeber berechnet werden. 10.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die step one ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die step one von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und - soweit verlangt - Vorschusszahlungen zu leisten. 10.4 Die step one ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. 11. Aufbewahrung von Unterlagen Die step one bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten ab Veranstaltungsdatum auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Datenträger, Dias usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, Sicherungs-Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Aufttraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt die step one keine Haftung. 12. Zahlungsbedingungen 12.1 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. 12.2 Darüber hinaus ist die step one berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen. 12.3 Die step one ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 12.4 Die step one ist im Falle des Zahlungsverzugs nach Fristsetzung weiter berechtigt bei Mietmesseständen in Folge wichtiger Gründe das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und dem Mieter die weitere Nutzung zu untersagen. Des Weiteren behält sich die step one die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts vor. 

13. Aufrechnung und Abtretung 13.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Das gilt nicht soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll. 13.2 Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der step one übertragbar.
14. Höhere Gewalt In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung-oder Abnahme befreit. Der Auftraggeber kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und step one erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag vollständig erfüllen zu können. Step one ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann.

Wird aufgrund der vorgenannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesen Fällen des Rücktritts wegen Fällen höherer Gewalt kann step one die bis dahin angefallenen und nicht stornierbaren Kosten (auch Reisekosten, Übernachtung usw.), die bereits erbrachten Leistungen und die gegenüber Nachunternehmern zu leistenden notwendigen und nicht stornierbaren Zahlungen ersetzt bzw. vergütet verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. 
15. Verbraucherschlichtung

a. Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf-und Dienstleistungsverträgen, die online geschlossen wurden. Sie können die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

b. step one beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand 16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Quickborn, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist. 16.2 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.